1. Allgemeines:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anzuwenden unter Kaufleuten. Für alle Angebote und Aufträge sind nur die nachstehenden Bedingungen gültig. Abweichungen hiervon sind nur gültig,wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Anders lautende Bedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich. Maßgebend für unsere Lieferungen sind die von uns übermittelten
schriftlichen Auftragsbestätigungen / Bestellannahmen.
2. Konditionen:
1. Die Preise verstehen sich in € und ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Bei Kleinbezügen unter 25,-€ wird ein Mindermengenzuschlag von 15,-€ und bei Kleinbezügen ab 25,-€ bis 50,-€ ein Mindermengenzuschlag von 10,-€ erhoben. Ab einem Auftragswert von 500,-€
erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb deutscher Grenze.
3. Zahlungen des Kunden sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eine unserer Bankverbindungen zu tätigen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2%
Skonto.
4. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung verwendet.
5. Sollten sich im Laufe einer Geschäftsverbindung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden dahingehend ändern, dass die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage gestellt werden kann,
behalten wir uns vor, von dem Auftrag zurück zu treten oder Sicherheiten zu verlangen.
3. Liefermenge:
Bei Anfertigung von Kundendrehteilen / Sonderanfertigungen ist eine Einhaltung genauer Stückzahlen nicht möglich. Es besteht daher der Vorbehalt, in jedem Falle 10% Mehr- oder Mindermengen zu
liefern.
4. Lieferzeit:
Die in der Bestellannahme aufgeführten Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit
eingehalten. Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse wie z.B. bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei der
Material- oder Energieversorgung.Der Eintritt solcher Ereignisse berechtigt
uns, den Liefertermin um die Dauer der Störung zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Auftrag zurück zu treten, ohne dass Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen.
5. Gefahrenübergang:
Der Gefahrenübergang geht ab unserem Werk – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Besteller über.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die von uns ausgelieferte Ware bleibt solange unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus den Lieferungen getilgt sind. Der Kunde ist nur berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist untersagt.
7. Haftung und Mängel:
Unsere Produkte werden mit der Genauigkeit und Sorgfalt hergestellt, die die Normen vorschreiben bzw. den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Werden trotzdem Mängel festgestellt, so sind
diese unverzüglich nach Eingang der Sendung beim Kunden schriftlich anzuzeigen.Wird die Beanstandung unsererseits anerkannt, so bleibt es uns vorbehalten, kostenlosen Ersatz zu liefern, eine
Gutschrift zu erstellen oder in anderer für den Kunden akzeptablen Weise für Abstellung des Mangels zu sorgen. Weitere Ansprüche des Kunden wie Haftung für Vermögens- und Folgeschäden jeder
Art sind beschränkt maximal auf die Höhe des betreffenden Auftragswertes des uns erteilten Auftrages. Dies gilt nicht soweit zwingend gehaftet wird wie z.B. in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung
oder nachlässige Behandlung entbinden uns von der Haftung.
8. Maße und Gewichte:
Die im Katalog oder Zeichnungen angegebenen Maße und Gewichte gelten vorbehaltlich technischer Änderungen oder irrtümlicher Angaben.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Hamburg. Als Gerichtsstand gilt das für uns zuständige Gericht in Hamburg
Stand: August 2005